Crypto Toolkits for the Java™ platform

Cryptography for the Java™ platform is one of the core activities at IAIK/SIC. Already in 1997 we have released the initial versions of IAIK-JCE and iSaSiLk as two of the first crypto libraries for the Java™ platform that have ever been available. Since then we have continuously maintained, enhanced and extended our crypto toolkit suite for the Java™ platform. Today IAIK/SIC crypto software is an important part of many cryptographic applications and projects all around the world.

Our crypto libraries are free of charge for educational and research purposes. For our customers we offer a comprehensive support program guaranteeing fast response times. Being provided by the software authors themselves, we can provide you with the most competent help possible.

Research And Teaching

In addition to software development, Stiftung SIC is also actively engaged in research and has very close relationship to IAIK. SIC and IAIK even share the infrastructure. As a University Institute, IAIK is very active in technology observation and research in the field of information security and cryptography. IAIK`s crypto research group has been led by AES co-author Vincent Rijmen who also has been one of our teachers for cryptography here at the University. This guarantees a solid theoretical foundation for our practical work.

We have also participated in many security- and PKI related research projects, and have taken part in European and world wide PKI and security standardisation activities. IAIK/SIC also is one of the key players in the Austrian eGovernment scene.

Main Activites

  • Security aspects of the information society (in particular e-Commerce and e-Government)
  • Cryptography and Crypto analysis
  • Security and Cryptography for the Java™ platform
  • HW and SW implementations of cryptographic methods and protocols
  • PKI and electronic signatures
  • Network security
  • Contributions to standardization processes in the specified fields

Stiftung

The “Institute for Applied Information Processing and Communication” of Graz University of Technology has established the “Stiftung Secure Information and Communication Technologies SIC”, dedicating a fund of 2.320.000 €, aiming at encouraging independent scientific research, development as well as teaching and knowledge transfer in the fields of applied information processing, communication and information security. This “Stiftung Secure Information and Communication Technologies SIC” has been declared admissible by notification from the “Stiftungsbehörde Fachabteilung FA7C“ – “Innere Angelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen – Landesstiftungen und –Fonds” on February 5, 2003 (legal effect on February 13, 2003). The regulations of the foundation and its authenticated approval have been filed in the “Willbriefsammlung des Steiermärkischen Landesarchivs unter LReg. Vertrag Nr. 5509”

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Benefits from the Foundation

The foundation awards benefits within the scope of the foundation. For this purpose, a policy has been defined, which has been adopted by the board of the foundation on February 6, 2004.

Project Emphases

  • Security aspects of the information society (in particular E-Commerce and E-Government)
  • Cryptography and crypto analysis
  • HW and SW implementations of cryptographic methods
  • PKI and electronic signatures
  • Network security
  • Radio Frequency Identification – RFID
  • Cloud Computing
  • Contributions to standardization processes in the fields specified above

 

These definitions of project focuses do not exclude other activities that are consistent with the foundation‘s purposes and intents.

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SIC Best Paper Award

Stiftung SIC organized a best student paper award from 2003-2005 to encourage students to work on IT security related topics. Students of Graz University of Technology have been invited to submit a paper on IT Security which could be part of the thesis, seminars, or IT security issues they simply just were interested in. The papers have undergone a thorough review process and each year’s winner has been invited to the ACSAC conference in the USA. The winners of the SIC best paper award have been:

  • 1st SIC Best Paper Award (2003): Martin Feldhofer for his paper: “A Proposal for an Authentication Protocol in a Security Layer for RFID Smart Tags”: Best Paper 2003 (165.95 kB)
  • 2nd SIC Best Paper Award (2004) Markus Quaritsch and Thomas Winkler for their paper: “Linux Security Modules Enhancements: Module Stacking Framework and TCP State Transition Hooks for State-Driven NIDS”: Best Paper 2004 (247.86 kB)
  • 3rd SIC Best Paper Award (2005): Christian Pühringer for his paper: “High Speed Elliptic Curve Cryptography Processor for GF(p)” Best Paper 2005 (142.26 kB)

We congratulate!

Fassung stiftungsbehördlich genehmigt am 7.11.2013

S A T Z U N G der Stiftung “Secure Information and Communication Technologies SIC”

I. Name und Sitz der Stiftung

Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Secure Information and Communication Technologies SIC“ und hat ihren Sitz in Graz, Inffeldgasse 16a, 8010 Graz.

II. Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen beträgt EUR 2.320.000,00. Es besteht in Spareinlagen, Wertpapieren, Barvermögen etc. Dieser Betrag kann sich durch Sponsorgelder, Förderungsbeiträge, Zinsen und sonstige Erträgnisse des Stiftungsvermögens erhöhen.

III. Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung, die nicht auf Gewinn gerichtet ist, ist die Förderung und eigenständige Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung sowie der Lehre und des Wissenstransfers in den Bereichen Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie sowie Informationssicherheit. Das Ziel der Stiftung ist die Erweiterung des menschlichen Wissens in den oben genannten Bereichen im Interesse der österreichischen Allgemeinheit.

IV. Mittel zur Erreichung des Zwecks

Der Zweck der Stiftung soll durch die folgenden ideellen und materiellen Mittel erreicht werden: 1. Als ideelle Mittel dienen a) eigenständige Durchführung von Forschungsaufgaben und -projekten b) Förderung anderer Einrichtungen, Personen und Institutionen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes beitragen (begünstigter Personenkreis ieS) c) Vergabe von Forschungsaufträgen d) Vergabe von Beiträgen für wissenschaftliche Arbeiten e) Durchführung von Veranstaltungen zur Bekanntmachung der Forschungsergebnisse f) Publikation und Dokumentation der im Rahmen des Stiftungszwecks durchgeführten Forschungstätigkeiten 2. Als materielle Mittel dienen a) Erträgnisse des Stiftungsvermögens bzw. das Stiftungsvermögen selbst b) Erträgnisse aus der Verwertung von Forschungsergebnissen oder Rechten der Stiftung c) Erträgnisse aus Veranstaltungen und anderen Tätigkeiten der Stiftung d) Sponsorengelder, Spenden e) Förderungsbeiträge Werden Forschungsergebnisse oder Rechte kommerziell verwertet, so sind Gewinne daraus gänzlich für die in Artikel III. definierten Zwecke zu verwenden

V. Organe

Organe der Stiftung sind a) der Vorstand b) das Kuratorium

VI. Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus zwei Personen, die wissenschaftliche Leistungen in einem der im Stiftungszweck definierten Bereiche erbringen oder erbracht haben. 2. Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch das Kuratorium 3. Der Vorstand vertritt die Stiftung nach außen, verwaltet das Stiftungsvermögen und entscheidet über die Zuerkennung des Stiftungsgenusses. 4. Im Einzelnen zählt zu den Aufgaben des Vorstands: – Leitung der Stiftung als ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer – Erstellung des jährlichen Rechnungsabschlusses und Leistungsberichts – Entscheidungen über Zuerkennung des Stiftungsgenusses – Verwaltung des Stiftungsvermögens – Erstellung und Vorlage des Budgets 5. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist im Anstellungsvertrag festzulegen. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder (Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Prämien und Nebenleistungen jeder Art) müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds und zu den Erträgnissen der Stiftung stehen. Die Entschädigung ist ausschließlich aus den Erträgnissen der Stiftung zu leisten. § 15 Abs. 3 des Steiermärkischen Stiftungs- und Fondsgesetzes ist zu beachten. 6. Die Mitglieder des Vorstands vertreten die Stiftung gemeinsam, die rechtsverbindliche Fertigung für die Stiftung erfolgt durch die Unterschriften beider Vorstandsmitglieder. 7. Die Funktionsperiode des Vorstandes beträgt drei Jahre und verlängert sich jeweils um weitere drei Jahre, sofern keine Abberufung durch das Kuratorium erfolgt. 8. Die weiteren Pflichten des Vorstands, sowie Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnisse im Innenverhältnis, sind in einer Geschäftsordnung festzulegen, die vom Kuratorium zu beschließen ist.

VII. Das Kuratorium

1. Das Kuratorium besteht aus drei Personen. Vorsitzender des Kuratoriums ist ein in einem nach dem Stiftungszweck definierten Bereich habilitierter Universitätsprofessor an der Technischen Universität Graz oder deren Rechtsnachfolger, der die im Stiftungszweck genannten Fachbereiche aus der Technischen Universität Graz übernimmt. Weitere Mitglieder des Kuratoriums sind der jeweilige Rektor der Technischen Universität Graz oder deren Rechtsnachfolger der die im Stiftungszweck genannten Fachbereiche aus der Technischen Universität Graz übernimmt oder eine von diesem nominierte Person und der für das Wirtschaftsressort des Landes Steiermark zuständige Landesrat oder eine von diesem nominierte Person. 2. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse, soweit in dieser Satzung nichts anderes festgelegt ist, mit einfacher Mehrheit im Wege der Kuratoriumssitzungen. 3. Das Kuratorium ist das Kontrollorgan der Stiftung. Im Einzelnen gehören zu den Aufgaben des Kuratoriums a) Bestellung des Vorstands b) Änderung der Stiftungssatzung c) Änderung der Zusammensetzung des Kuratoriums d) Zustimmung zu einem allfälligen Auflösungsantrag des Vorstands Die Beschlussfassung zu a) – d) hat einstimmig zu erfolgen. e) Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands f) Entlastung des Vorstands g) Vorzeitige Abberufung des Vorstands ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, bei Vorliegen wichtiger Gründe vorzeitige Abberufung des Vorstands mit sofortiger Wirkung. Wichtige Gründe sind zB grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung, Vertrauensunwürdigkeit etc. h) Genehmigung des durch den Vorstand vorgelegten Budgets i) Genehmigung von Geschäften des Vorstands, die dessen Entscheidungsbefugnis übersteigen j) Entscheidung, welcher Anteil des Stiftungsvermögens entsprechend Artikel 10 der Satzung in Art von Mündelgeld zu veranlagen ist Die Beschlussfassung zu h) – j) kann im Umlaufverfahren erfolgen. 4. Die Sitzungen des Kuratoriums werden vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter bei Bedarf, in der Regel aber mindestens jährlich einberufen. An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen seine Mitglieder sowie der Vorstand teil. Zur Beratung über einzelne Beschlussgegenstände können Referenten bzw. Auskunftspersonen beigezogen werden. Die Beschlussfähigkeit ist nur gegeben, wenn sämtliche Kuratoriumsmitglieder einschließlich des Vorsitzenden anwesend sind. Im Falle des Todes oder dauernder Unfähigkeit des Vorsitzenden des Kuratoriums ist das Kuratorium auch ohne Vorsitzenden zur Bestellung eines nach Artikel 7 Abs. 1 der Satzung geeigneten Vorsitzenden des Kuratoriums beschlussfähig.

VIII. Der Vorsitzende des Kuratoriums

1. Unbeschadet der Bestellung des Vorstands durch das Kuratorium erfolgt die Ausfertigung der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder durch den Vorsitzenden des Kuratoriums. 2. Können die bestellten Verwaltungs- und Vertretungsorgane der Stiftung in der zur Beschlussfassung notwendigen Anzahl ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben oder sind die Organe der Stiftung aus sonstigen Gründen nicht beschlussfähig, kommt dem Vorsitzenden des Kuratoriums interimistisch die Vertretungs- und Verwaltungsbefugnis der Stiftung zu. § 16 Abs. 2 des Steiermärkischen Stiftungs- und Fondsgesetzes ist sinngemäß anzuwenden. Der Vorsitzende des Kuratoriums hat in diesem Fall der Stiftungsbehörde binnen acht Wochen einen Vorschlag für eine Neubestellung der satzungsmäßig vorgesehenen Stiftungsorgane zu unterbreiten.

IX. Auflösung der Stiftung

Die Auflösung der Stiftung erfolgt durch die Stiftungsbehörde entweder über Antrag des Vorstands mit Zustimmung des Kuratoriums oder von Amts wegen. Erfolgt eine freiwillige Auflösung oder fällt der bisherige begünstigte Stiftungszweck weg, so ist das verbleibende Stiftungsvermögen der Technischen Universität Graz oder deren Rechtsnachfolger, der die im Stiftungszweck genannten Fachbereiche aus der Technischen Universität Graz übernimmt, zuzuführen und ausschließlich und unmittelbar für Zwecke im Sinne des § 4a Abs. 2 Z 1 EStG 1988 sowie §§ 34 ff BAO zu verwenden, dies mit der Maßgabe, dass das Vermögen unter Bedachtnahme auf den Stiftungszweck verwendet wird. Jedenfalls ausgeschlossen ist die Verteilung des Vermögens an die Mitglieder des Verwaltungs- und Vertretungsorganes der Stiftung sowie an sonstige, der Stiftung nahestehende Personen.

X. Veranlagung des Stiftungsvermögens

Das Kuratorium kann einen Mindestbetrag des Stiftungsvermögens festlegen, der in einer nach den Vorschriften über die Anlegung von Mündelgeld gemäßen Art und Weise anzulegen ist. Das Kuratorium kann diesen Mindestbetrag jederzeit ändern. Die Höhe dieses Mindestbetrags ist der Stiftungsbehörde bekannt zu geben, die Anlage ist der Stiftungsbehörde entsprechend § 12 Abs. 1 des Steiermärkischen Stiftungs- und Fondsgesetzes nachzuweisen. Im Falle einer Umwandlung der Stiftung in einen Stiftungsfonds nach § 19 des steiermärkischen Stiftungs- und Fondsgesetzes entfällt die Anforderung der Veranlagung nach den Vorschriften über Anlegung von Mündelgeld.

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The agents of the foundation “Stiftung SIC” are:

  • Board of trustees as the controlling agent
  • Managing board as the managing agent

Board of Trustees

The board of trustees consists of:

  • Mag. Ulf Gratzer
  • O. Univ.-Prof. Dipl.Ing. Dr.techn. Stefan Mangard (chair)
  • O. Univ.-Prof. Dipl. Ing. Dr.techn. Stefan Vorbach (vice rector of Graz University of Technology)

Managing Board:

  • Dr. Thomas Zefferer
  • Dipl.Ing. Harald Bratko